Bildungsurlaub & Trainerausbildung mit ArtLetik


Bildungsurlaub (BU) ?

Du willst dich mit der ArtLetik Trainerausbildung beruflich weiterbilden (oder etwas neues starten), aber du möchtest dafür deine Urlaubstage nicht verbrauchen?

Du hast einen Rechtsanspruch auf BU nach dem Niedersächsischen BU-Gesetzt (NBildUG), wenn sich dein Arbeitsplatz in Niedersachsen befindet. Der Anspruch besteht für die Teilnahme an Veranstaltungen, die von der AEWB anerkannt worden sind.

 

Weitere Informationen zur BU findest Du hier

Wie beantrage ich Bildungsurlaub beim Arbeitgeber (anerkannte Veranstaltung)?

Melde dich zur Bildungsveranstaltung an. Du bekommst von ArtLetik eine Bescheinigung über die Anerkennung dieser als Bildungsurlaub. Damit kannst du bei deinem Arbeitgeber BU beantragen.

 

Bitte frage vorab in deiner Personalabteilung an, wie Bil-dungsurlaub dafür zu beantragen ist. 

Ein Antrag auf Freistellung dafür muss 4 Wochen vor Bildungs-beginn /Veranstaltung schriftlich beim Arbeitgeber gestellt werden. 

 

Diesem Antrag fügst du den Anerkennungsnachweis von ArtLetik bei. 

Habe ich Anspruch, wieviele Tage im Jahr stehen mir zu?

Hier handelt es sich um eine zusätzlich Freistellung zum Zweck der Bildung.

 

Niedersächsischen Arbeitnehmern stehen im Jahr 5 Tage zu.

 

Weiteres hier

 

Nach der Veranstaltung.

Wenn der BU beendet ist, stellt ArtLetik dir eine Teilnahmebescheinigung aus . Diese wird von dir beim Arbeitgeber abgegeben. Du erhältst dann für diese Zeit von diesem eine Lohnfortzahlung.

 

Zur Buchung der Ausbildung teile ArtLetik per Mail bitte mit, dass du bei deinem Arbeitgeber Bildungsurlaub dafür beantragen möchtest.